Abbuchungsermächtigung
Wir empfehlen Ihnen Ihre Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren abbuchen zu lassen.
Das Lastschriftverfahren hat für Sie wie für uns folgende Vorteile:
Ihre Vorteile:
- die Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt;
- kein Errechnen des fälligen Betrages (Ermäßigungen und Erhöhungen werden automatisch berücksichtigt). Damit entfällt das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen.
- es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren für Sie an.
Unsere Vorteile:
- der pünktliche Geldeingang ist gewährleistet.
- die damit verbundenen Kosten für Mahnung und Vollstreckungen können eingespart werden.
Bitte beachten Sie:
Die Ermächtigung zum Einzug von Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren muss den Eigenbetrieben unterschrieben zugeleitet werden. Ein entsprechendes Abbuchungsformular erhalten Sie hier: