Abbuchungsermächtigung
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Wasserbezugsgebühren abbuchen zu lassen.
Das Lastschriftverfahren hat für Sie wie für uns folgende Vorteile:
Ihre Vorteile:
- die Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt
- kein Errechnen des fälligen Betrages (Ermäßigungen und Erhöhungen werden automatisch berücksichtigt) Damit entfällt das kostenpflichtige Ändern von bestehenden Daueraufträgen
- es fallen keine Säumniszuschläge und Mahngebühren für Sie an
Unsere Vorteile:
- der pünktliche Geldeingang ist gewährleistet
- die damit verbundenen Kosten für Mahnung und Vollstreckungen können eingespart werden
Bitte beachten Sie:
Die Ermächtigung zum Einzug von Wasserbezugsgebühren und Abwassergebühren muss den Eigenbetrieben unterschrieben zugeleitet werden.
Ein entsprechendes Abbuchungsformular erhalten Sie hier