Anteil | Menge | Einheit | Info | |
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Grundgebühr: | 45,00 | €/Jahr |
Anteil | Menge | Einheit | Info |
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Schmutzwassergebühr: | 3,84 | €/m³ |
Anteil | Menge | Einheit | Info |
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überörtlicher Anteil: | 0,26 | €/m² | |
örtlicher Anteil: | 0,24 | €/m² |
Die Niederschlagswassergebühr beträgt somit für Flächen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind 0,50 €/m² (örtlicher und überörtlicher Anteil).
Information zur Einleitung von Niederschlagswasser von befestigten Verkehrs- und Dachflächen in oberirdische Gewässer dritter Ordnung
Allgemeines
Im Rahmen einer umweltbewussten Niederschlagswasserableitung und -behandlung stellt die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer eine geeignete Möglichkeit dar. Daneben kommen die Nutzung des Niederschlagswassers z. B. im Haushalt oder zur Gartenbewässerung, die Verrieselung und die Versickerung des Niederschlagswassers in Betracht. Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann auch eine Kombination der einzelnen Möglichkeiten sinnvoll sein.
Gemeingebrauch
Nach § 22 Abs. 1 Saarl. Wassergesetz darf jedermann natürliche oberirdische Gewässer, mit Ausnahme von Talsperren und Rückhaltebecken, zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen. Grund-, Quell- und Niederschlagswasser darf jedermann einleiten, soweit diese nicht schädlich verunreinigt sind und wenn dies nicht durch gemeinsame Anlagen (gemeinsames Entwässerungssystem mehrerer Grundstückseigentümer) erfolgt.
Dabei ist davon auszugehen, dass Niederschlagswasser nicht schädlich verunreinigt ist, wenn es von folgenden Flächen stammt:
Die Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer fällt demnach unter den v.g. Voraussetzungen unter den Gemeingebrauch und kann erlaubnisfrei erfolgen. Bestimmungen in der gemeindlichen Abwassersatzung bleiben hiervon unberührt.
Bei der Herstellung der Entwässerungsleitung bzw. eines offenen Grabens zur Ableitung des Niederschlagswassers ist Folgendes zu beachten:
Ab der Inbetriebsetzung der Hausanschluaaleitung (Neubauten) bleibt eine einmalige pauschale Abwassermenge (Bauwasser) von 20m³ gebührenfrei.
Sparkasse Merzig-Wadern:
IBAN: DE80 5935 1040 0000 2025 98
BIC: MERZDE55XXX
Für Rückfragen sowie weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen
Kirchenweg 2
66709 Weiskirchen
Tel.: 06876 709-527
Fax: 06876 709-535