Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bauplanung und hier im Besonderen bei der räumlichen Planung für die Wasserzähleranlage die Vorgaben der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Weiskirchen zu berücksichtigen sind, die da u.a. lauten:
Ich bitte die Bauherren und/oder deren Bauplaner, sich bereits bei Planungsbeginn beim hiesigen Gemeindewasserwerk über den Verlauf der Hauptversorgungsleitung zu informieren, damit der Wasseranschluss und die Räumlichkeit für die Wasserzähleranlage rechtzeitig mit in die Planung einbezogen werden können. Wenn es die Situation erfordert, ist auch ein Ortstermin mit dem Wassermeister möglich.
Für Rückfragen sowie weiteren Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeindewasserwerk Weiskirchen
Kirchenweg 2
66709 Weiskirchen
Tel.: 06876 709-528 o. -533
Fax: 06876 709-535