Beschränkte Ausschreibungen 
nach § 3 a Abs. 2 VOB/A  -beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb


Übersicht über die beschränkten Ausschreibungen in der Gemeinde Weiskirchen 

Die Gemeinde Weiskirchen schreibt Bauleistungen bis zu den in § 3 a Abs. 2 Nr. 1  VOB/A genannten Wertgrenzen i. d. R. beschränkt aus.

Im Nachfolgenden wird über beabsichtigte Ausschreibungen sowie über vergebene Aufträge nach VOB/A informiert.
 

Nach § 20  Abs. 4  der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A

haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2  Nr. 1  VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.

Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:

•    Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
•    Auftragsgegenstand
•    Ort der Ausführung
•    Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
•    voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
 

Übersicht über die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen:


Nach § 20 Abs. 3 VOB/A

hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
•    Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
•    Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.

Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
•    Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
•    gewähltes Vergabeverfahren
•    Auftragsgegenstand
•    Ort der Ausführung
•    Name des beauftragten Unternehmens