Die Gemeinde Weiskirchen schreibt aus:
Die Gemeinde Weiskirchen schreibt die Arbeiten bezgl. des Straßenbauprogrammes in der Gemeinde Weiskirchen im Jahr 2024 öffentlich aus.
Die diesbezgl. notwendigen Unterlagen können unter dem nachstehenden Link eingesehen werden:
Beschränkte Ausschreibungen
nach § 3 a Abs. 2 VOB/A -beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb
Übersicht über die beschränkten Ausschreibungen in der Gemeinde Weiskirchen
Die Gemeinde Weiskirchen schreibt Bauleistungen bis zu den in § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A genannten Wertgrenzen i. d. R. beschränkt aus.
Im Nachfolgenden wird über beabsichtigte Ausschreibungen sowie über vergebene Aufträge nach VOB/A informiert.
Nach § 20 Abs. 4 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A
haben die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf Internetportalen oder in Ihren Beschafferprofilen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 3 a Abs. 2 Nr. 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Diese Informationen müssen folgende Angaben enthalten:
• Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
• Auftragsgegenstand
• Ort der Ausführung
• Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
• voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung
Übersicht über die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen:
Nach § 20 Abs. 3 VOB/A
hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
• Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000,00 € ohne Umsatzsteuer
• Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000,00 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.
Diese Informationen werden 6 Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:
• Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers
• gewähltes Vergabeverfahren
• Auftragsgegenstand
• Ort der Ausführung
• Name des beauftragten Unternehmens