Geförderte Projekte und Maßnahmen in der Gemeinde Weiskirchen


Anlegung einer Blüh- und Aufenthaltsfläche mit Ruhebänken und Infotafel auf dem Friedhof im Ortsteil Weiskirchen der Gemeinde Weiskirchen;

Mit der dankenswerten finanziellen Unterstützung der saarländischen Landesregierung konnte die Gemeinde Weiskirchen auf dem Friedhof im Ortsteil Weiskirchen eine vormals als Gräberfeld genutzt Fläche zu einer Blüh- und Aufenthaltsfläche mit Ruhebänken und Infotafeln umwandeln. 

Dabei wurden seitens der Gemeinde finanzielle Mitteln des Bundes und Landes nach der Förderrichtlinie zum Sonderförderprogramm ländliche Entwicklung (FRL-SRPLE) sowie auch eine Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsstock in Anspruch genommen. 

Auf einer Fläche von rd. 950 m² ist dort eine artenreiche, mehrjährige Blühmischung angesät worden, die der Insektenwelt künftig eine Nahrungsgrundlage darstellt und überdies eine herrliche Blütenbracht präsentiert. 

Zudem konnten entlang dieser Blühfläche 2 Ruhebänke und eine Infotafel installiert werden.

Der Bürgermeister, Wolfgang Hübschen  

     



Gewährung einer Landeszuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Gemeinden Weiskirchen für den "Barrierefreier Ausbau von sechs Haltepunkten in den Ortsteilen Konfeld, Rappweiler - Zwalbach und Weiskirchen"
 

Folgende Haltepunkte wurden barrierefrei ausgebaut: 

Konfeld - "Schulstraße" (im Bereich der Schule)  

Rappweiler - Zwalbach - "Merziger Straße" (beide Fahrtrichtungen) 

Weiskirchen - "Auf der Heide" (beide Fahrtrichtungen) 

Weiskirchen - "Kurkliniken" 




 

Förderung der Maßnahme "Anlegung eines Fußweges im Bereich des Kinderspiel - und Sportplatzgelände im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach"

Das Vorhaben "Anlegung eines Fußweges im Bereich des Kinderspiel - und Sportplatzgelände" im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach, wurde mit 13.487,18 € aus der Bund-Länder- Gemeinschaftsausgabe " Verbesserung der Agrastruktur und des Küstenschutzes" unterstützt.

Weiter Informationen hierzu finden sich im Internet unter www.saarland.de/247429.htm und www.dorfentwicklung.saarland.de .

 

Förderung der Bundesregierung aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz

Nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, KInvFG) unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden.

In der Gemeinde Weiskirchen werden folgende Maßnahmen gefördert:

1.    Energetische Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung im Bäderzentrum Vitalis Weiskirchen;
2.    Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule Weiskirchen im Ortsteil Konfeld;
3.    Energetische Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung in der Bürgerhalle im Ortsteil Rappweiler/ Zwalbach;
4.    Energetische Sanierung der technischen Gebäudeausrüstung in der Hochwaldhalle im Ortsteil Weiskirchen;
5.    Energetische Sanierungsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Weiskirchen;

 


Information nach § 20 Absatz 3 VOB/A bzw. § 30 Absatz 1 UVgO über die Erteilung eines Auftrages

Sanierung sowie geringfügige bauliche Erweiterung der Hochwaldhalle Weiskirchen


Zwischenzeitlich konnte die Sanierung und geringfügige bauliche Erweiterung der Hochwaldhalle Weiskirchen mit der Vollendung des 4. Bauabschnittes zum Abschluss gebracht werden.
Die Maßnahme selbst umfasste dabei die folgenden Arbeiten:

  • Die Erneuerung der Fassadenverkleidung und der Glaselemente der eigentlichen Halle
  • Die Realisierung eines kleineren, gastronomischen Zwecken dienenden Anbaues sowie die Sanierung des kompletten Flachdachbereiches;
  • Die teilweise Fassadensanierung sowie die Erneuerung bzw. Sanierung der Fenster, der Flure sowie der Nebenräume;
  • Die Erneuerung der Halleninnendecke, der Halleninnenbeleuchtung, der damit zusammenhängenden Elektroinstallation sowie auch der Notstromanlage;

Die Finanzierung dieser Maßnahme konnte mit Hilfe der Inanspruchnahme von Städtebauförderungsmittel aus dem Programmbereich „Kleinere Städte und Gemeinden“ sichergestellt werden.

Hierbei handelt es sich um ein Bundes- und Landesprogramm der Städtebauförderung nach der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung der Städtebauförderung, d.h., die mit den o.g. Arbeiten einhergegangenen Kosten konnten zu je 1/3 vom Bund vom Saarland und der Gemeinde finanziert werden.
 

Erstellung eines Klimaschutzteilkonzeptes für die kommunalen Liegenschaften in der Gemeinde Weiskirchen

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab. Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeinde Weiskirchen hierzu im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit der Entwicklung eines „Klimaschutz-Teilkonzeptes kommunale Liegenschaften“ einen Beitrag zu den Zielen der Bundesregierung leisten. Im Mittelpunkt stehen dabei in erster Linie die Bereiche Energieeinsparung und Energieeffizienz, speziell im Bereich der kommunalen Liegenschaften.

Zu diesem Zwecke konnte die Gemeinde Weiskirchen zwischenzeitlich bereits mit der finanziellen Unterstützung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit entsprechende Untersuchungen an allen in diesem Zusammenhang in Frage kommenden gemeindeeigenen Gebäude beauftragen.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen, die die Grundlage für Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparung an den erwähnten gemeindlichen Objekten darstellen sollen, liegen nunmehr vor.

Wie bereits erwähnt, wird die Erstellung des hier in Rede stehenden Klimaschutzteilkonzeptes vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Berlin finanziell gefördert. Die unter dem Förderkennzeichen 03K04725.

Direkter Ansprechpartner für die Gemeinde ist dabei der Projektträger Jülich www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen, welcher seitens der öffentlichen Hand damit beauftragt ist, derartige Forschungs- und Innovationsförderprogramme umzusetzen.